Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie! Gesellschaftlicher und geschäftlicher Verantwortung gerecht zu werden, heißt für uns auch, den Umweltschutz ernst zu nehmen, die menschliche Gesundheit zu schützen sowie natürliche Ressourcen zu schonen.
Durch entsprechende Verantwortung seitens des Managements und das Engagement der Mitarbeiter wollen wir unsere Geschäfte umweltgerecht gestalten. Deshalb erfassen und bewerten wir unsere Umweltauswirkungen regelmäßig und streben die kontinuierliche Verbesserung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an.
Der betriebliche Umweltschutz findet maßgeblich bei unseren Kunden statt, da wir Tag für Tag in die Kreisläufe bei unseren Kunden eingreifen. So können wir Wasser, Strom und andere Energien durch maßvollen Einsatz der eingesetzten Reinigungsmittel und den richtigen Einsatz von geschulten Mitarbeitern schützen.
Der betriebliche Umweltschutz steht immer wieder vor neuen Herausforderungen. So können Produktionsstandorte und Bürounternehmen, die seit Jahren ein systematisches Umweltmanagement im Rahmen der zeitgemäßen Umweltpolitik betreiben, dieses noch verbessern. Unsere Aufgabe ist es uns in Ihre Umweltleistung zu integrieren und wenn gewünscht kontinuierlich zu verbessern, indem wir z.B. die Ressourcenverbräuche optimieren. So muß ADF Dienstleistungen seine Umweltpolitik immer wieder an neuen Kunden verwirklichen und die Prozesse immer wieder an ein europäisches, sich rasant veränderndes Umfeld anpassen. Auch ändern sich Prozesse, so dass neue Umweltanforderungen gemeistert werden müssen.
Diese Verordnung ermöglicht einen besseren Schutz der aquatischen Umwelt gegen die in Detergenzien und anderen Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside. Die Tenside in Detergenzien und anderen Pflegemitteln bewirken, dass die Oberflächenspannung einer Flüssigkeit herabgesetzt wird, was die Benetzung von Oberflächen und somit auch deren Reinigung erleichtert. Die Rechtsvorschriften werden restriktiver, da alle Arten von Tensiden eingeschlossen sind und strengere Prüfverfahren für die biologische Endabbaubarkeit von Detergenzien - anstatt wie bisher für ihre Primärabbaubarkeit - festgelegt werden.
Die Verbraucher werden besser gegen die in Detergenzien enthaltenen Duft- und Konservierungsstoffe geschützt, die Allergien auslösen können. Um den Verbraucher über das Vorhandensein dieser Stoffe in den Detergenzien zu informieren, wird eine spezielle Kennzeichnung vorgesehen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen der Empfehlung 89/542 der Kommission über die Kennzeichnung dieser allergenen Stoffe verbindlich, da sie in die neuen Rechtsvorschriften übernommen werden. Die Empfehlung wird aufgehoben. Im Rahmen des Verbraucherschutzes können die Fachkräfte des Gesundheitswesens künftig (auf Anforderung) von den Herstellern ein vollständiges Verzeichnis der Inhaltsstoffe eines Detergens erhalten, damit der kausale Zusammenhang zwischen der Allergie eines Patienten und einem in einem Detergens enthaltenen Stoff hergestellt werden kann.